Aus aktuellem Anlass – überarbeitet

Hier ein überarbeiteter Überblick für Rheinland Pfalz:
 
CORONA: DAS MÜSSEN KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN JETZT WISSEN
 
 
AUSSETZUNG UND HERABSETZUNG VON STEUERZAHLUNGEN
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Am besten noch heute per Mail oder Post ein Schreiben (mit Steuer nr. und Umsatzsteuernr.) schicken mit der Bitte, die Vorauszahlung auf „0″ herabzusetzen.
Das macht das Finanzamt sofort nach Erhalt des Schreibens.
Hier ein Muster:
 
 
ENTSCHÄDIGUNG BEI VERDIENSTAUSFALL DURCH QUARANTÄNE
Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne (unbedingt in einer Arztpraxis melden etc.) gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne beim Landesamt zu stellen. Den Antrag und weitere Infos auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Selbständige findet ihr hier (https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/oeffentliches-gesundheitswesen/aufgaben-nach-dem-infektionsschutzgesetz/). Bei einer Existenzgefährdung können Mehraufwendungen beantragt werden. Falls Ihr als Selbständige nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert seid, habt Ihr Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung in angemessenem Umfang.
 
KURZARBEITERGELD
Unternehmen mit mindestens einem/r MitarbeiterIn können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den ArbeitgeberInnen sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. ArbeitgeberInnen können Kurzarbeitergeld beantragen, mindestens 10% der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft MitarbeiterInnen zu halten. Achtung: Kurzarbeitergeld gibt es nicht für geringfügig Beschäftigte! Weitere Informationen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus)
 
DARLEHEN/Kredite Bürgschaften
Die Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz hat ihre Beratungs- und Fördermöglichkeiten übersichtlich neu zusammengestellt und auch modifiziert.
 
Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), siehe hier https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
 
Kulturminister von Bund und Ländern kündigen Finanzhilfen und Härtefall-Mittel für Kultur- und Kreativwirtschaft an, hier ist nochnicht genaues bekannt, Pressemitteilung siehe hier: https://mwwk.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/kulturminister-von-bund-und-laendern-kuendigen-finanzhilfen-und-haertefall-mittel-fuer-kultur-und-kreat/
 
 
KONTOKORRENTKREDIT
Ihr könnt bei Eurer Hausbank außerdem einen sogenannten Kontokorrentkredit beantragen, also einen Kredit mit dem Ihr Euer Konto überziehen könnt. Bitte beachtet jedoch, dass die Zinsen dafür in der Regel deutlich über dem allgemeinen Zinsniveau liegen. Zu Konditionen und Zinssätzen musst Ihr Euch direkt bei Eurer Hausbank erkundigen.
 
SOFORTHILFEN
Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können InhaberInnen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL. Ob die Sozialfonds anderer Verwertungsgesellschaften bei Härtefällen aus der jetzigen Situation auch greifen, versuchen wir im Moment herauszufinden.
 
ZAHLUNG VON BEITRÄGEN ZU SOZIALVERSICHERUNG
Uns ist momentan nicht bekannt, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung stunden oder aussetzen können.
 
Als Selbständige könnt Ihr Euch bei Eurer Krankenkasse erkundigen und darum bitten, aufgrund der wesentlich geringeren Umsatzprognose Eure Beiträge auf den Mindestbeitragssatz herabzusetzen.
 
KünstlerInnen und PublizistInnen, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können jedoch eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert. Das Formular findet Ihr hier https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf . Aus dem Netzwerk haben wir den Hinweis, dass es ratsam ist, das geschätzte Jahreseinkommen mit dem jährlichen Mindesteinkommen von 3.900 EUR anzugeben. Zwar wirkt sich dies erst im übernächsten Monat ab, umso wichtiger ist es, dass ihr hier jetzt schnell seid, damit der reduzierte Beitrag nicht erst im Monat drauf wirksam wird. Offenbar soll ein Sonderprogramm für freiberufliche Künstler*Innen auf den Weg gebracht werden. Die Informationen dazu wird die KSK veröffentlichen.
 
Als KSA-abgabepflichtiges Unternehmen könnt ihr versuchen, bei der Künstlersozialkasse eine Stundung von Zahlungen der Künstlersozialabgabe zu erwirken.
 
AUSFALLHONORARE
Ob Ihr vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommt, hängt von Euren individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achtet beim Abschluss neuer Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Habt Ihr in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht, habt Ihr zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.
 
FÖRDERMITTEL FÜR LAUFENDE PROJEKTE
Ihr setzt gerade mit Hilfe von Fördermitteln ein Projekt um und müsst Veranstaltungen und/oder Reisen absagen? Wie sich das auf die Abrechnung der Fördermittel auswirkt, dazu gibt keine allgemeingültig Regelung. Wir gehen davon aus, dass die fördernden Stellen die Projektträger in Kürze individuell informieren werden. Zahlreiche Verbände setzen sich aktuell dafür ein, dass die aktuelle Situation sich nicht negativ auf die Zuwendungsempfänger und die beteiligten Kultur- und Kreativschaffenden auswirkt.
 
Entschädigungszahlungen für ausgefallene Honorare von staatlicher Seite gibt es momentan nicht. Aktuell sind im Gespräch Maßnahmen der Künstlersozialkasse und auch die Bundesbeauftragte für Kultur- und Medien hat Unterstützung angekündigt https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/coronavirus-kulturstaatsministerin-verspricht-kultureinrichtungen-und-kuenstlern-unterstuetzung-gruetters-auf-unverschuldete-notlagen-und-haertefaelle-reagieren–1729916
. Außerdem sammelt eine Petition (https://www.openpetition.de/petition/online/hilfen-fuer-freiberufler-und-kuenstler-waehrend-des-corona-shutdowns-2) momentan Unterschriften für Hilfen für FreiberuflerInnen und KünstlerInnen während des “Corona-Shutdowns”.
 
Kontakt beim Land Rheinland-Pfalz:
Im Wirtschaftsministerium hat für betroffene Unternehmen eine Stabsstelle eingerichtet.
Infos und Kontaktmöglichkeiten finden sich hier:
 
WEITERE INFORMATIONEN
 
HINWEISE DER FACHVERBÄNDE
 
 
 
Deutsche Orchestervereinigung: Corona-Virus – Leitfaden für Freischaffende
 
Verband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller: Handreichung https://vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++4e085142-660f-11ea-9bec-001a4a160100
 
Allianz deutscher Designer (AGD) e.V.: Hilfen für Selbstständige während der Corona-Pandemie https://agd.de/szene/2020/hilfen-fuer-selbststaendige-waehrend-der-corona-pandemie
 
Bleiben Sie gesund. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich bitte.
Viele Grüße
Ihre KREATIVE PFALZ e.V.